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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1.) AGB-Geltungsbereich: Alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen hinsichtlich dieser AGB. Abweichungen davon müssen mit uns kommuniziert und schriftlich bestätigt werden. Etwaigen abweichenden Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen unseres jeweiligen Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weilburg an der Lahn. Es gelten die Bestimmungen der ZPO (Zivilprozessordnung).
2.) Angebot: Alle von uns abgegeben Angebote sind bezüglich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Einen Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Eine rechtsverbindliche Auftragsannahme erfolgt erst; nachdem wir diese schriftlich bestätigt haben. Liegen Schreib- und Rechenfehler vor, die offensichtlich sind, sind wir an Aufträge nicht gebunden. Die Annahme erfolgt durch Caspari-Elektro mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware
3.) Versand und Versandkosten: Warenlieferungen per Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers mit einem Versandunternehmen unserer Wahl. Versandkosten werden vorab pauschal im Angebot vereinbart. Damit sind alle Kosten für Verpackung, Aufwand, Formulare und, bei gewöhnlichem Versand, alle üblichen Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Der mit uns vereinbarte Liefertermin gilt als dann eingehalten, wenn die Ware bis spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Tag des Eintreffens dem Versanddienstleister übergeben wurde. Für Lieferungen, die zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins per Express o.ä. erfolgen müssen, übernimmt der Auftraggeber die zusätzlich anfallenden Kosten.
4.) Warenproben und Muster: Per Versand vorab angeforderte Muster werden je nach Auftrag zu einem vereinbarten Kautionspreis zuzüglich Versandkosten berechnet. Nicht zurückgesandte Muster oder Warenproben werden zu dem Preis berechnet, der uns als Kostenaufwand entstanden ist.
5.) Verzug oder Ausbleiben von Lieferungen: Verspätete oder unterbliebene Lieferungen begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz. Wir sind berechtigt, die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zu verlängern oder gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, wegen einer Betriebsstörung oder Lieferverzug unserer Vorlieferanten nicht eingehalten werden können.
6.) Lieferung: Für private Verbraucher als Auftraggeber gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. In allen anderen Fällen sechs Monate.
7.) Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Caspari-Elektro über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung/Dienstleistung.
8.) Haftung: Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Caspari-Elektro nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Caspari-Elektro dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.) Reparatur- und Montagebedingungen: Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Caspari-Elektro berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
10.) Kosten: Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur oder Dienstleistung nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur oder Dienstleistung nicht verwertet werden können. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
11.) Fristen: Die Angaben von Caspari-Elektro über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
12.) Abnahme: Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
13.) Preise und Zahlungen: Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und ggf. zzgl. Verpackung und Versandkosten. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Gelieferte Ware sowie installierte Anlagen und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Caspari-Elektro (nachfolgend: Vorbehaltsware). Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Caspari-Elektro bis zur Erfüllung sämtlicher Caspari-Elektro gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Caspari-Elektro erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Caspari-Elektro, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Caspari-Elektro. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Hero Caspari-Elektro unverzüglich zu benachrichtigen. Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Caspari-Elektro kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
14.) Zahlungsverzug: Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, berechnen wir Mahngebühren und Verzugszinsen. Erfolgt auch nach der letzten Mahnung keine Bezahlung innerhalb der genannten Frist, sind alle offenen Rechnungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, die Forderungen an ein Inkassounternehmen zum Inkasso übergeben. Alle hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des zahlungspflichtigen Kunden.
15.) Stornierung: Im Falle einer Stornierung wird für alle bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandsentschädigung berechnet.
17.) Internationaler Geschäftsverkehr: Für alle Aufträge und Vertragsdurchsetzungen - ob national oder international - gilt grundsätzlich deutsches Recht.
18.) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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